Winterdienst

Räumen und Streuen von Gehwegen und Zufahrtswegen

Räumen und Streuen von Zufahrtsstraßen.  Eingangsbereiche, Hintereingänge, Müllstellplätze

Räumen und Streuen von Parkflächen und Gewerbeflächen.

Räumen und Streuen von Eingangsbereichen, Hintereingängen und Müllstellplätzen.

Der Räum- und Streudienst erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der ortsüblichen Stadt- oder Gemeindeordnung. Für unvorhersehbare Naturgewalten wie Eisregen und Blitzeis übernehmen wir keine Haftung für evtl. sich daraus ergebende Unfälle jeglicher Art.